
Der Kirchenvorstand berät mit dem Pfarrer wichtige vermögensrechtliche Fragen der Pfarrei. Ferner berät und entscheidet der Kirchenvorstand über die Einstellung des Personals.
Der Vorsitzende des Kirchenvorstands ist der Pfarrer. Die weiteren acht Mitglieder, sind von der Gemeinde gewählt. Ferner entsendet der Pfarrgemeinderat eine Vertreter/in in den Kirchenvorstand. Ebenso ist der KV im PGR vertreten.
Mitglieder im Kirchenvorstand